Allgemeine Geschäftsbedingungen
CREATIVE CATALYST


1. Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen David S. Vogel, CREATIVE CATALYST, Seestraße 76, 70174 Stuttgart (nachfolgend „CREATIVE CATALYST“ genannt) und dem Auftraggeber. 
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, CREATIVE CATALYST hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
(3) CREATIVE CATALYST erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie und Konzeption, Markenkommunikation, Naming, Gestaltung, Media, insbesondere Werbevorbereitung, Beratung, Planung, Koordination, Steuerung und Verwaltung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen. 
(4) Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus den Angeboten von CREATIVE CATALYST. 


2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt


(1) Verträge mit CREATIVE CATALYST kommen erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit der Bestellung des Auftraggebers auf der Grundlage eines vorher von CREATIVE CATALYST übermittelten Angebots, in Ermangelung eines solchen, durch die Bestätigung des Ausführungstermins zustande. CREATIVE CATALYST behält sich vor, Angebote (insbesondere bei Klein- und Eilaufträgen) durch sofortige Ausführung konkludent oder (fern-) mündlich anzunehmen. 
(2) Jede Änderung und/oder Ergänzung eines Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Text- oder Schriftform. 
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von CREATIVE CATALYST in Textform oder schriftlich bestätigt worden sind. Insbesondere binden die von Mitarbeitern oder freien Dienstleistern von CREATIVE CATALYST gegebenen Zusagen nicht.


3. Auftragsausführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


(1) Die Auftragsausführung erfolgt zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt. Jede Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung von CREATIVE CATALYST bzw. der Zuverlässigkeit der im Rahmen des Auftrages eingeschalteten Drittunternehmen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung wurde durch CREATIVE CATALYST verschuldet. 
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, CREATIVE CATALYST rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu informieren und die für die sachgerechte Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen und Dokumente fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber CREATIVE CATALYST notwendige Informationen über das Unternehmen selbst sowie deren Produkte und Dienstleistungen kostenfrei zur Verfügung. 
(3) Der Auftraggeber hat die für die Abwicklung der Projekte erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, in schriftlicher Form so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf von CREATIVE CATALYST und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden. Sofern beim jeweiligen Projekt ein Zeitplan vereinbart wird, sind die vereinbarten Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeiträume, insbesondere für Lieferung von Inhalten und Erteilung von Freigaben, einzuhalten. 
(4) Von CREATIVE CATALYST zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit in Textform oder schriftlich von CREATIVE CATALYST bestätigt wird. 


4. Vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände, Dokumente und Daten


Sofern zur Auftragsausführung seitens des Auftraggebers an CREATIVE CATALYST Gegenstände oder Dokumente, überlassen werden, müssen stets Kopien übergeben werden. Die Originale verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, von den überlassenen Gegenständen und Dokumenten auf eigene Kosten Kopien anzufertigen, die bei ihm verbleiben. 
Die Aufbewahrung und Lagerung der oben genannten Gegenstände, Dokumente oder Daten obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Kosten, die im Zusammenhang mit der Lagerung und Aufbewahrung der seitens des Auftraggebers eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten entstehen, gehen zu seinen Lasten. 
Eine Sicherung und Speicherung der seitens des Auftraggebers eingebrachten Daten durch CREATIVE CATALYST erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. 
Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs werden von CREATIVE CATALYST für die vom Auftraggeber eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten nicht abgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 
Alle Arbeitsunterlagen werden von CREATIVE CATALYST sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben oder gelöscht


5. Garantie für Vorlagen


(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an CREATIVE CATALYST übergebenen Gegenstände, Dokumente und Vorlagen, wie z. B. Skizzen, Entwürfe, Muster, Marken, Fotos, Texte und dergleichen berechtigt ist und diese nicht mit Rechten Dritter behaftet sind. Bei Bedarf wird der Auftraggeber selbst das notwendige Stockmaterial lizenzieren und an CREATIVE CATALYST zur Auftragsausführung übergeben.
(2) Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber CREATIVE CATALYST von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern. 


6. Lieferfristen, Fixgeschäfte, Gefahrübergang und höhere Gewalt


(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 
(2) Lieferverpflichtungen sind von CREATIVE CATALYST dann erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von CREATIVE CATALYST zur Versendung gebracht sind. Die Kosten und das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber. 
(3) Fixgeschäfte sind ausdrücklichen als solche zu bezeichnen und zu vereinbaren. 
(4) Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden CREATIVE CATALYST von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von CREATIVE CATALYST nicht verschuldete Betriebsstörungen wie z. B. Feuer und Rohstoff- / Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von CREATIVE CATALYST verschuldet zu sein, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei CREATIVE CATALYST oder einem Drittunternehmen eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären. 


7. Abnahme und Freigaben


(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von CREATIVE CATALYST erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber CREATIVE CATALYST unverzüglich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Handelt es sich um versteckte Mängel, sind diese unverzüglich nach Entdecken zu rügen. 
(2) Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers an einen Dritten versandt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung von CREATIVE CATALYST am Eingangsort zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. 
(3) Hat der Auftraggeber die Leistungen von CREATIVE CATALYST genehmigt, freigegeben oder für druckreif erklärt, ist CREATIVE CATALYST damit von jedweder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit und der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion. Gleiches gilt für eigenmächtig vorgenommene Korrekturen durch den Auftraggeber. 
(4) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht zur Beanstandung. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Beanstandungen an einem Teil der Leistung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. 


8. Urheberrecht und Nutzungsrechte


(1) Jeder erteilte Gestaltungsauftrag an CREATIVE CATALYST ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs und auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist (zweigliedriger Designvertrag). 
(2) Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinzeichnungen und sonstige Arbeiten (nachfolgend „Arbeiten“ genannt) unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, und zwar auch dann, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungs- höhe nicht erreicht ist. 
(3) CREATIVE CATALYST überträgt an den Auftraggeber alle für die Verwendung der vertragsgemäßen Arbeiten erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für CREATIVE CATALYST erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel werden einfache Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer der Kommunikationsmaßnahme übertragen. 
(4) Die Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von CREATIVE CATALYST weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und / oder Änderung – auch von Teilen – ist unzulässig. 
(5) Eine Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. 
(6) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. 
(7) CREATIVE CATALYST steht gegenüber dem Auftraggeber über den Umfang der tatsächlichen Nutzung ein Auskunftsanspruch zu, der schriftlich zu erfüllen ist. 


9. Eigentum und Herausgabe von Daten, Datensicherung

(1) An den Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Datenträger, Dateien und Daten werden nur herausgegeben, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte dies erfordert. 
(2) Es besteht keine Herausgabepflicht von CREATIVE CATALYST an Originaldateien. Dem Auftraggeber wird für Printproduktionen ein druckfähiges PDF übermittelt. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldateien und Arbeitsgrundlagen, ist dies gesondert zu vereinbaren und angemessen zu vergüten. 
(3) CREATIVE CATALYST ist nicht zur Archivierung dem Auftrag zugrundeliegenden Daten verpflichtet. Mit Übergabe der Auftragsdaten ist der Auftrag vollständig ausgeführt. Der Auftraggeber ist selbst zur Datensicherung, Sicherungskopie und Datenarchivierung verpflichtet.


10. Vergütung


(1) CREATIVE CATALYST berechnet seine Leistungen, wenn nicht anders vereinbart, nach Pauschal- oder Stundensätzen. Mit der vereinbarten Vergütung werden im Zweifel nur die Leistungen für Konzeption, Gestaltung und Erstellung bzw. Umsetzung der Kommunikationsmaßnahme vergütet. Zusätzliche Leistungen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich z.B. um verauslagte Leistungen für Proofs, Andrucke, Lektorat, Scans, Fotos sowie erforderliche Fahrtkosten und Spesen. Gleiches gilt für Organisations- bzw. Beschaffungskosten, Nutzungsrechte und Leistungen hinzugezogener Drittdienstleister. 
(2) Sonstige auftragsbezogene Leistungen wie Einholung und Vergleich von Angeboten, Recherchen, Versand, Versicherung etc. sowie Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand werden nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber gesondert vergütet. 
(3) Autorenkorrekturen sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst. Vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen werden nach Aufwand auf Stundensatzbasis vergütet. 
(4) Weiterer Aufwand, der durch Sonderwünsche des Auftraggebers anfällt (z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten), sind CREATIVE CATALYST vom Auftraggeber nach Stundensatz und gemäß den angefallenen Kosten zu erstatten. 
(5) Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 


11. Vergütung bei Abbruch
 

Wenn der Auftraggeber eine Planung, ein Projekt, einen Auftrag oder einzelne Arbeiten ändert oder abbricht, hat er CREATIVE CATALYST alle angefallenen Kosten sowie die durch die Änderung oder den Abbruch bedingten Honorar-ausfall zu ersetzen. Im Zweifel gilt § 649 BGB. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, CREATIVE CATALYST von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren. 


12. Nebenkosten


(1) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Papierkosten, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen, das Bespielen von Datenträgern, die Herstellung von Druckvorlagen etc. sind vom Auftraggeber nach Stundenaufwand und Materialkosten zu erstatten. 
(2) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber (Fahrten 1. Klasse, Hotelkategorie vier Sterne) zu erstatten. 
(3) Die Kosten für Kurierfahrten und Versandleistungen per Spedition sind vom Auftraggeber zu erstatten. 


13. Vorschuss und Abschlagszahlungen


(1) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann CREATIVE CATALYST dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von CREATIVE CATALYST verfügbar sein. 
(2) Außerdem ist CREATIVE CATALYST zur angemessenen Vorschussforderung berechtigt. 


14. Fremdleistungen


(1) CREATIVE CATALYST ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Vertretung und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt CREATIVE CATALYST auf Anforderung eine entsprechende schriftliche Vollmacht. 
(2) Für den Fall, dass CREATIVE CATALYST Leistungen in dessen Vertretung für den Auftraggeber beauftragt, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig sind (z.B. Illustration, Foto, Styling), sind die Abgaben vom Auftraggeber als Verwerter der künstlerischen Leistung zu tragen. Der Auftraggeber stellt CREATIVE CATALYST vor der möglichen Inanspruchnahme (als Vermittler) durch die Künstlersozialkasse frei und erteilt CREATIVE CATALYST auf Wunsch einen geeigneten Nachweis über die getätigte Abgabepflicht und nennt seine KSK-Abgabenummer. 
(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von CREATIVE CATALYST abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, CREATIVE CATALYST im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 


15. Haftung CREATIVE CATALYST


(1) CREATIVE CATALYST haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CREATIVE CATALYST nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens sowie in der Höhe auf das Auftragsvolumen begrenzt. 
(2) Für Aufträge, die CREATIVE CATALYST in Vertretung für den Auftraggeber an Dritte erteilt werden, übernimmt CREATIVE CATALYST gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit CREATIVE CATALYST kein Auswahlverschulden trifft. 
(3) Sofern CREATIVE CATALYST selbst Vertragspartner von dritten Leistungserbringern ist, tritt CREATIVE CATALYST hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Leistung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme von CREATIVE CATALYST zunächst die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 
(4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen CREATIVE CATALYST, die vom Auftraggeber beauftragte Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen CREATIVE CATALYST resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und / oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und / oder nicht eintreten. 
(5) CREATIVE CATALYST haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. CREATIVE CATALYST haftet auch nicht für die design-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. Erstellt CREATIVE CATALYST im Auftrag des Auftraggebers eine für das Internet bestimmte Website, haftet CREATIVE CATALYST nicht für die dort eingestellten Inhalte oder Links. Eine inhaltliche Prüfung durch CREATIVE CATALYST findet nicht statt. 


16. Rechtliche Unbedenklichkeit der Auftragsarbeiten


(1) Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch CREATIVE CATALYST erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen und Kommunikationsmittel wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Kommunikationsmaßnahmen und Gestaltungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der Registerschutzrechte (Marke, Design) verstoßen. Gleichzeitig versichert CREATIVE CATALYST, dass sämtliche Leistungen und Arbeiten als eigene kreative Leistung erbracht werden.
(2) CREATIVE CATALYST ist nicht zu Recherchen verpflichtet, ob Gestaltungsarbeiten gegen bestehende Schutzgesetze verstoßen. Notwendige Recherchen werden insoweit vom Auftraggeber auf dessen Kosten vorgenommen.
(3) Sofern CREATIVE CATALYST von dritter Seite wegen Verstöße gegen Rechte Dritter, insbesondere wegen Schutzrechtsverletzung, in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber CREATIVE CATALYST von der Inanspruchnahme frei, sofern CREATIVE CATALYST die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. 


17. Signierung, Eigenwerbung und Belegexemplare


(1) CREATIVE CATALYST darf die Gestaltungsarbeiten mit einem Agenturhinweis versehen und für die Eigenwerbung nutzen, wobei eine Nutzung nicht vor einer Erstveröffentlichung des Auftraggebers erfolgen wird. Das gilt auch dann, wenn an den Gestaltungen ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Im Rahmen der Eigenwerbung ist CREATIVE CATALYST zur Nennung des Auftraggebers und Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers berechtigt.
(2) Von allen vervielfältigten Gestaltungsarbeiten überlässt der Auftraggeber CREATIVE CATALYST unentgeltlich mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare. CREATIVE CATALYST ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen. 


18. Schlussbestimmungen


(1) Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 
(3) Gerichtsstand ist der Sitz von CREATIVE CATALYST, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.